Psychotherapiepraxis Sandra Warnatz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. LJ.
Psychotherapiepraxis Sandra Warnatz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. LJ. 

 Zugangswege in die Psychotherapie:

 

Psychotherapeutische Sprechstunde

 

In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird zunächst geklärt, ob eine ambulante Psychotherapie und Diagnostik erfolgen sollte oder ob andere Hilfen indiziert sind.

 

 

Reservieren Sie bitte über die Kassenärztliche Vereinigung von Berlin einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde in meiner Praxis.

 

Die Terminservicestelle der KV Berlin ist erreichbar unter:

 

Tel: 030/ 116117

 

oder über das Terminbuchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung:

 

www.eterminservice.de

 

Sie können mich auch während meiner telefonischen Sprechzeiten Mo-Fr 

von 12.15 bis 12.45 Uhr erreichen.

 

Psychotherapie

 

Eine Psychotherapie beginnt mit der Probatorik/"Probetermine".

Hier sollte in den ersten drei bis sechs Sitzungen die Frage beantwortet werden, ob eine Therapie erfolgen sollte und weiterhin geklärt werden, welche Ziele die Therapie hat.

 

Daraufhin  kann eine Diagnose gestellt, und ein gemeinsamer Behandlungsplan entwickelt werden.

 

Wichtig dabei ist, gemeinsam zu entscheiden, ob sich alle Beteiligten eine weitere Zusammenarbeit gut vorstellen können.

 

Die Dauer einer Psychotherapie richtet sich nach der zu behandelnden Problematik und den Bedürfnissen des Patienten. Therapiebegleitende Gespräche mit den Bezugspersonen finden ebenfalls statt. Ältere Jugendliche können sich dabei gegen eine Beteiligung der Eltern entscheiden.

 

Im Verlauf der Therapie sind Transparenz, zeitliche und inhaltliche Strukturiertheit und Zielorientierung entscheidende Merkmale. Hilfreich für die Erreichung der Therapieziele ist eine aktive Mitarbeit (z.B. Tagebuch, Übungen, Verhaltensbeobachtungen) auch zwischen den Sitzungen.

 

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht gemäß StGB §203 und der Berufsordnung.

 

Angebote:

 

Einzeltherapie für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr.

 

 

Kosten

 

Die Kosten einer Psychotherapie (SGB V) trägt die gesetzliche Krankenkasse. Sie richten sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

 

Bei Privatpatienten und Selbstzahler gilt die Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

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