Psychotherapiepraxis Sandra Warnatz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. LJ.
 Psychotherapiepraxis Sandra Warnatz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. LJ. 

 Zugangswege in die Psychotherapie:

 

Psychotherapeutische Sprechstunde

 

In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird zunächst geklärt, ob tatsächlich eine ambulante Psychotherapie und Diagnostik erfolgen sollte, oder ob andere Hilfen geeignet sind. Der Behandler stellt Ihnen eine Formular über die Ersteinschätzung aus (PTV 11-Formular) 

 

Reservieren Sie bitte über die Kassenärztliche Vereinigung Berlin einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde - gerne auch bei Kapazität in meiner Praxis.

 

Die Terminservicestelle der KV Berlin ist erreichbar unter:

 

Tel: 030/ 116117

 

oder über direkt online über das Terminbuchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung:

 

www.eterminservice.de

 

 

Ablauf einer Psychotherapie

 

Eine Psychotherapie beginnt mit der Probatorik/"Probetermine".

Hier sollte in den ersten zwei bis sechs Sitzungen die Frage beantwortet werden, welche Störung genau vorliegt und welche Ziele die Therapie haben wird. Es wird eine Diagnose gestellt und ein gemeinsamer Behandlungsplan entwickelt.

 

Wichtig dabei ist, gemeinsam zu entscheiden, ob sich alle Beteiligten eine weitere Zusammenarbeit gut vorstellen können.

 

Die Dauer einer Psychotherapie richtet sich nach der zu behandelnden Problematik und den Bedürfnissen des Patienten (12-80 Sitzungen).

 

Therapiebegleitende Gespräche mit den Bezugspersonen finden ebenfalls statt. Ältere Jugendliche können sich gegen eine Beteiligung der Eltern entscheiden.

 

Im Verlauf der Therapie sind Transparenz, zeitliche und inhaltliche Strukturiertheit und Zielorientierung entscheidende Merkmale. Hilfreich für die Erreichung der Therapieziele ist eine aktive Mitarbeit (z.B. Tagebuch, Übungen, Verhaltensbeobachtungen) auch zwischen den Sitzungen.

 

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht gemäß StGB §203 und der Berufsordnung.

 

Angebote:

 

Einzeltherapie für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr.

 

 

Kosten

 

Die Kosten einer Psychotherapie (SGB V) trägt die gesetzliche Krankenkasse. Sie richten sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

 

Bei Privatpatienten und Selbstzahler gilt die Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

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